Unter Kosten zu verkaufen, um die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen (“Dumping”) ist allgemein verboten. Aber mit irgendwas einfach Verlust zu machen, ist natürlich nichts, was man verbieten kann.
Das Gericht konnte der Anschuldigung, die du dir hier zu eigen machst, offensichtlich nichts abgewinnen.
Das Urteil steht ja noch aus. Daher mal gucken, wie entschieden wird. Ich finde die Argumentation jedenfalls nachvollziehbar und sehe es ähnlich kritisch.
Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden. Tchibo hatte schon vor der Urteilsverkündung erklärt, sich zunächst die Begründung anschauen zu wollen. Prinzipiell sei man gewillt, sich durch alle Instanzen zu klagen.
Unter Kosten zu verkaufen, um die Konkurrenz aus dem Markt zu drängen (“Dumping”) ist allgemein verboten. Aber mit irgendwas einfach Verlust zu machen, ist natürlich nichts, was man verbieten kann.
Das Gericht konnte der Anschuldigung, die du dir hier zu eigen machst, offensichtlich nichts abgewinnen.
Das Urteil steht ja noch aus. Daher mal gucken, wie entschieden wird. Ich finde die Argumentation jedenfalls nachvollziehbar und sehe es ähnlich kritisch.
Ich weiß nicht mehr als in dem Artikel steht. Mit der Info sehe ich da kein tragfähiges Argument. Wo ist der Nachteil für die Gesellschaft?
Waren “unter Wert” zu verkaufen ist wettbewerbsschädigend im besten Fall und existenzbedrohend im schlimmsten Fall.
Du hast offensichtlich den Artikel nicht gelesen. Das Urteil ist da. Das Gericht sagt das geht so in Ordnung und es ist kein dumping.