In Sachsen stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Für die Partei bedeutet das auch, entsprechend beobachtet zu werden. Dagegen geht sie juristisch vor - und scheitert.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.