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    10 days ago

    Regelgeschwindigkeit sei Tempo 50; um Tempo 30 anordnen zu können, „brauchen Sie besondere Faktoren“.

    Behörden können seit letztem Jahr Tempo 30 an Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, Schulwegen, Einmündungen in Vorfahrtsstraßen, Gefahrenstellen und Orten, die von Lärm oder Feinstaub belastet sind, anordnen. Außerdem als Lückenschluss auf bis zu 500m Länge zwischen angrenzenden 30er Zonen.

    Wenn der Senat Tempo 30 wollte, dürfte in Berlin nicht mehr viel “Regelgeschwindigkeit” übrig bleiben.