Ein Terrorverdächtiger, der angeblich einen Anschlag auf die israelische Botschaft verüben wollte, ist unschuldig. Der Hinweis auf den Mann kam von einem ausländischen Geheimdienst und enthielt zum Teil fingierte Chats.
Mitte Oktober schrillten die Alarmglocken im deutschen Sicherheitsapparat: Aus dem Ausland erreichte die deutschen Behörden ein Hinweis auf einen Mann in Brandenburg, der offenbar einen Anschlag mit einer Schusswaffe auf die israelische Botschaft in Berlin plane. Der Terrorverdächtige konnte als Omar A. identifiziert werden, ein 28-jähriger Libyer, der in einer Flüchtlingsunterkunft bei Bernau nicht weit von Berlin lebte.
Die Sicherheitsbehörden entschieden, diesen Mann so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Der Generalbundesanwalt leitete ein Ermittlungsverfahren ein und die GSG 9, die Antiterroreinheit der Bundespolizei, rückte an, um Omar A. in den frühen Morgenstunden des 19. Oktober festzunehmen.
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Wie sich im Zuge der Ermittlungen jedoch herausstellte, hatte Omar A. zwar im Internet gechattet, auch mit der Person, die in dem ausländischen Hinweis genannt wurde. Allerdings hatte er keinen Kontakt zum IS gesucht, sondern war vielmehr im Internet auf der Suche nach einer Ehefrau gewesen. Dieser Frau schrieb Omar A. Nachrichten, offenbarte privateste Dinge und schickte auch Fotos.
Dass diese Person zwar vielleicht eine Frau war, aber nicht die Absicht hatte zu heiraten, sondern etwas anderes im Schilde führte, wusste Omar A. wohl nicht. Als die deutschen Ermittler diese Kommunikation sichteten, fanden sie zwar das Liebesgesäusel, aber keine Äußerung zu einem geplanten Anschlag. Sie stellten fest, dass die brisanten Teile der Chats, die der ausländische Nachrichtendienst übermittelt hatte, gar nicht existierten. Dass Omar A. sie selbst gelöscht haben könnte, konnte im Zuge der Ermittlungen ausgeschlossen werden.
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Mit seinem Verteidiger Marvin Schroth war Omar A. gerade dabei, die Vorwürfe mit Argumenten zu entkräften, als bei den Behörden plötzlich das Umdenken begann. Omar A. wurde freigelassen - so plötzlich, dass er die erste Nacht in einer Obdachlosenunterkunft verbrachte, bis er aus Brandenburg an der Havel wieder zu seiner Unterkunft kommen konnte. Sein Verteidiger teilte auf Nachfrage mit, A. sei sich sicher, die weiteren Ermittlungen würden seine Unschuld belegen. Es könne sich nur um eine Verwechslung handeln oder er sei böswillig hintergangen worden.
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Für Omar A. geht die Geschichte dennoch nicht gut aus: Dem Vernehmen nach soll er abgeschoben werden, obwohl er unschuldig ist und alles getan hat, um den Verdacht gegen ihn auszuräumen. Das Bundesinnenministerium wollte sich auf Nachfrage nicht äußern - zu Einzelfällen nehme man grundsätzlich keine Stellung.
Könnte ein anderer Grund sein. Ich glaube hier besteht ein hohes öffentliches Interesse an einer Stellungnahme zu dem Einzelfall.
Inba der “Grund” ist dann sowas wie er hatte verpflichtende Amtstermine nicht wahrgenommen während er im Gefägnis war.
Nein, weil
wir Mist gebaut habennationale Sicherheit oder Datenschutz.