In Sachsen stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Für die Partei bedeutet das auch, entsprechend beobachtet zu werden. Dagegen geht sie juristisch vor - und scheitert.
Dass der Staat nicht einfach über eine Behörde unliebsame Parteien verbieten kann, sondern das über die unabhängige Justiz laufen muss ist elementarer Bestandteil unserer Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.
Dass der Staat nicht einfach über eine Behörde unliebsame Parteien verbieten kann, sondern das über die unabhängige Justiz laufen muss ist elementarer Bestandteil unserer Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.