Mitten in der Nacht flüchtet ein 21-jähriger Poinger in einem hochmotorisierten Mustang vor der Polizei. An die geltenden Verkehrsregeln hält sich der junge Mann dabei nicht. Mit bis zu 140 Kilometer pro Stunde brettert er durch die Poinger Ortsmitte. Vor dem Ebersberger Amtsgericht, wo er sich jetzt auf der Anklagebank wiederfand, zweifeln weder Staatsanwältin und Richter, noch sein Verteidiger an der Schuld des Automobilverkäufers. Aus rechtlichen Gründen wird er dennoch freigesprochen. „Da haben Sie Glück gehabt“, mahnt Richter Frank Gellhaus in seinem Urteil.
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Als ihm nach einer Kurve eine Polizeistreife entgegenkommt, gerät er in Panik. „Er hatte ein paar Bier getrunken und Angst, kontrolliert zu werden. Da kam er auf die saudumme Idee, zu flüchten“, bekennt sein Anwalt kopfschüttelnd. Noch während die Beamten mit dem Streifenwagen wenden, zieht der Poinger mit dem Mustang davon. „Wir sind nicht hinterhergekommen“, berichtet einer der beiden Einsatzkräfte vor Gericht. Bei knapp 140 Stundenkilometern auf dem Tacho sei er vom Gas gegangen. „Das ist zu gefährlich geworden“, betont er angesichts der innerorts teils schlecht einsehbaren Nebenstraßen und möglicher Fußgänger.
Erst auf einem nahegelegenen Firmenparkplatz schließen die Polizisten auf. Der Sportwagen steht da bereits in einer Parkbucht, die Türen aufgerissen. „Das war eine sehr unangenehme Situation“, berichtet ein Beamter von den anschließenden Gesprächen mit den Beifahrern des Mannes. Die Freunde stellen sich unwissend, wollen keine Aussagen machen. Auch vor Gericht scheint es, als wollen sie ihren Spezl nicht belasten. „Kann mich nicht erinnern“, ist immer wieder zu hören. Der Angeklagte verflogt das Geschehen an jenem Abend derweil aus einem Gebüsch, in das er zuvor gesprungen war. Ihn plagen Gewissensbisse.
Einen Tag später meldet er die rasante Flucht daher der Polizei. „Es tut mir leid“, bedauert er. Der Staatsanwältin reicht diese Einsicht nicht. „Ich glaube dir nicht“, sagt sie etwas plump an den Angeklagten gewandt. Sie fordert eine 7200-Euro schwere Geldstrafe und 18 Monate Fahrverbot. Der Verteidiger sieht den Tatbestand des angeklagten verbotenen Kraftfahrzeugrennens dahingegen nicht erfüllt. Zu kurz die Strecke, zu gering die Geschwindigkeit. „Er wollte nicht die höchste Geschwindigkeit rausholen, wie bei einem Rennen. Er wollte die Polizeikontrolle verhindern“, so der Anwalt, der auf Freispruch plädiert. Dem schließt sich der Richter schließlich an. Ein Autorennen könne dem Mann nicht nachgewiesen werden und dank seiner Flucht gebe es auch für die Trunkenheit keinen rechtlichen Beweis. Das gelte ebenfalls für die Geschwindigkeitsübertretung.
Das Gerichtsverfahren bezüglich Autorennen wurde fallen gelassen, das Bußgeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht. Dafür ist aber nicht das Gericht, sondern die Bußgeldstelle zuständig.
By the way: Wenn einer meiner Angestellten mit meinem Firmenauto (Kundenauto?) angetrunken durch die Gegend fährt, würde ich ihn auf die Straße setzen. Rennen hin oder her
Ich hatte den letzten Satz:
So verstanden, dass er komplett ohne Konsequenzen rauskommt. Vlt. hat da der Merkur aber auch unsauber geschrieben.