In Sachsen stuft der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextrem ein. Für die Partei bedeutet das auch, entsprechend beobachtet zu werden. Dagegen geht sie juristisch vor - und scheitert.
Ich möchte nur einwerfen, dass eine Partei offiziell vom Verfassungschutz rechtsextrem sein kann ohne automatisch verboten zu werden ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.
Dass der Staat nicht einfach über eine Behörde unliebsame Parteien verbieten kann, sondern das über die unabhängige Justiz laufen muss ist elementarer Bestandteil unserer Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.
Das ist schon richtig so. Wie man z. B. Maaßen der durch Seehofer gestützt wurde hat das Innenministerium einen gewissen Einfluss darauf. Ein undemokratisch gesinnter Innenminister wurde da sicherlich nicht zimperlich mit umgehen.
Ich möchte nur einwerfen, dass eine Partei offiziell vom Verfassungschutz rechtsextrem sein kann ohne automatisch verboten zu werden ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.
Dass der Staat nicht einfach über eine Behörde unliebsame Parteien verbieten kann, sondern das über die unabhängige Justiz laufen muss ist elementarer Bestandteil unserer Gewaltentrennung und Rechtsstaatlichkeit.
So viel mag stimmen, aber ich würde mindestens eine Verpflichtung für nötig erachten, dass der Justiz in diesem Fall ein Verbotsverfahren vorgebracht werden muss.
Das ist schon richtig so. Wie man z. B. Maaßen der durch Seehofer gestützt wurde hat das Innenministerium einen gewissen Einfluss darauf. Ein undemokratisch gesinnter Innenminister wurde da sicherlich nicht zimperlich mit umgehen.
Es sollte aber zumindest mit einer Verpflichtung des Bundestags einhergehen das zu untersuchen